Absichtserklärung

Dies ist noch kein Direktkreditvertrag, sondern eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung. Eine Absichtserklärung zu einer Direktkreditgabe hilft dem Hausprojekt Pa*radieschen, eine bessere Planungssicherheit vor dem Kauf einer geeigneten Immobilie zu erlangen. Potentielle Direktkreditgeber*innen werden über den Projektverlauf auf dem Laufenden gehalten und vor dem Kauf eines passenden Wohnobjekts als erste Ansprechpartner*innen für tatsächliche Direktkredite kontaktiert.

Falls Du Dir vorstellen kannst, Pa*radieschen mit einem Direktkredit für den Kauf zu unterstützen, fülle bitte nachfolgende Felder aus. Falls du dir nicht sicher bist, nimm Kontakt mit uns auf oder lerne uns auf einer Veranstaltung kennen.

(1-2 Mal pro Monat)
Für uns sind Kredite leider erst ab 1000€ wirtschaftlich, da der Verwaltungsaufwand sonst zu hoch ist.
Je niedriger der Zins, desto niedriger die Mieten, die für die Rückzahlung der Kredite nötig sind.
Vielen Dank für Dein Vertrauen!

Rechtliche Hinweise: Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld zurückgezahlt werden muss, falls dadurch die Zahlungsfähigkeit der Haus GmbH gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz der GmbH zuerst sämtliche vorrangigen Bankkredite und Forderungen bedient und erst dann die Direktkreditgeber*innen. Wir sind daher verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Direktkredite mit erheblichen Risiken verbunden sind und es im Falle einer Insolvenz auch zum teilweisen bis vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens kommen kann.

Anlagevolumen und Prospektpflicht: Der Pa*radieschen e.V. und die PARADIESCHEN HAUS GmbH nehmen jeweils Nachrangdarlehen an. Im Rahmen des Vermögensanlagengesetzes gelten sie somit als die Emittenten der Vermögensanlagen, diese unterscheiden sich durch ihren Zinssatz. Jeder der Emittenten wird für jede einzelne seiner Vermögensanlagen innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000,- Euro annehmen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.